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   LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19   

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https://dejure.org/2022,29456
LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19 (https://dejure.org/2022,29456)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2022 - 12 C 5122/19 (https://dejure.org/2022,29456)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 12 C 5122/19 (https://dejure.org/2022,29456)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
    Für die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278 Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist bei verhaltensbedingten Pflichtverletzungen des Mieters stets die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Vertragsverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens, die besonderen persönlichen Umstände des Mieters und ein mögliches pflichtwidriges (Vor-)Verhalten des Vermieters (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016, a.a.O., m.w.N.).

  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
    Für die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278 Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
    Bei der kündigungsrechtlichen Beurteilung des Verschuldens eines Mieters wiegt Fahrlässigkeit aber weit geringer als Vorsatz (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, DWW 2018, 302, juris Tz. 19 m.w.N):.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
    Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob den streitgegenständlichen Kündigungen nicht ohnehin wegen des Verbots sog. "Wiederholungskündigungen" der Erfolg versagt war (vgl. dazu BAG, Urt. v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02, NJOZ 2004, 1043, 1045 m.w.N.).
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